Ein bisschen geht’s los

Frühstück Orangensaft Aufschnitt

Wir bereiten uns die nächsten Tage vor und dann starten wir ab Donnerstag, 20. Mai wieder mit der Innengastronomie.

Im Café (Innengastronomie)

Grundsätzlich dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen

  • Getestet: Wir können nur negative Tests akzeptieren, die von einer offiziellen Teststation durchgeführt wurden. Private Selbsttests können wir leider nicht akzeptieren, da wir die ordnungsgemäße Durchführung nicht kontrollieren können.
  • Genesen: Genesene müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
  • Geimpft: Vollständig Geimpfte (mindestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung) müssen einen Impfausweis oder eine Impfbescheinigung vorlegen.

Im Garten (Außengastronomie)

Außerhalb geschlossener Räume dürfen an einem Tisch grundsätzlich bis zu zehn Personen (aus verschiedenen Haushalten) sitzen.

Für den Außenbereich wird keinerlei Bescheinigung benötigt (Geimpft, Getestet und Genesen).

Allgemein

Es gilt grundsätzlich (im Café und im Garten) eine Maskenpflicht (FFP2 oder OP-Maske). Eine Ausnahme gilt am Sitzplatz.

Wir sind verpflichtet bei einem Verstoß gegen die aushängenden Hygieneregeln Gäste des Hauses zu verweisen.

Selbstverständlich gelten weiterhin unsere scharfen Hygiene Maßnahmen, wie regelmäßiges Lüften und die Einhaltung der Abstände zwischen den Tischen.

Danke für Euer Verständnis

Bitte reserviert vorab. Wir haben im Café nur eine begrenzte Kapazität. Wir müssen unsere Mitarbeiter genauestens einplanen, genauso den Einkauf unserer Speisen. Die Kontrolle der Bescheinigungen bedürfen einiger Zeit und auch wir und unsere Mitarbeiter müssen vor Arbeitsbeginn getestet werden.